Logopädische Behandlung
Für Kinder/Jugendliche in den Bereichen:
- Sprachentwicklung (Lautbildung / Wortschatz / Grammatik)
- Lesen und Schreiben
- Artikulation (bei Fehlbildungen der Zischlaute wie /s/ oder /sch/)
- Mundmotorik / Schlucken: bei offener Mundhaltung bzw. Mundatmung und als Unterstützung bei kieferorthopädischer Behandlung
- Stottern / Poltern zur Erleichterung des Sprechens und Erarbeitung von Sprechhilfen
- Auditive Wahrnehmung: Förderung von Höraufmerksamkeit, Lautunterscheidung und Merkfähigkeit
Für Erwachsene:
Mit Aphasie/Dysarthrie:
Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und Artikulation nach Schlaganfall, Unfällen, M. Parkinson, Multipler Sklerose
Mit Stimmstörungen:
Verbesserung der Sprech- und Singstimme nach Überlastungssituationen oder Schilddrüsen- bzw. Kehlkopfoperationen
Stottern/Poltern:
Erleichterung des Sprechens und Erarbeitung von Sprechtechniken
Anmeldung:
Vor Beginn einer logopädischen Behandlung ist immer ein Arztbesuch erforderlich. Die logopädische Behandlung darf nur auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden.
Folgende Ärzte dürfen logopädische Therapie verordnen:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Allgemeinärzte
- Phoniater/Pädaudiologen
- Zahnärzte
- Neurologen
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Aussellungsdatum der Verordnung und Therapiebeginn maximal 14 Tage liegen dürfen. Bei Therapiebeginn muss mir eine Verordnung vorliegen.